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Neues Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich seit Juni 2010
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Nach der Schulzeit beginnt auch für Menschen mit geistiger Behinderung ein neuer Lebensabschnitt - der Arbeitsalltag. Es kommt darauf an, wie selbständig der Mensch ist und was er selber möchte. So gibt es folgende Wege:
Jeder Mensch entwickelt sich. So gibt es immer die Möglichkeit, aus einer Werkstatt in den "ersten Arbeitsmarkt" zu wechseln, oder eine Tagesförderstätte zu verlassen, um in einer Werkstatt zu arbeiten.
Wer hilft, den richtigen Weg zu finden?
In der Werkstufe der Förderschulen wird man schon gut auf das Arbeitsleben vorbereitet. Man macht Praktika in einer Werkstatt oder auch in einem Betrieb. So merkt man schon selber, was man möchte und was man kann.
Dann gibt es die Berufsberater (Reha-Team) der Agentur für Arbeit in Leipzig. Sie schätzen die Erwerbsfähigkeit ein und beraten zu den Möglichkeiten. Dabei können sie die Fachdienste der Agentur für Arbeit heranziehen: Ärztlicher Dienst, Psychologischer Dienst oder Technischer Beratungsdienst.
Ein wichtiger Partner und Kostenträger ist der Kommunale Sozialverband (KSV). Er finanziert die Kosten für den Arbeitsbereich in der WfbM (bis man 65 Jahre alt ist).
Integration:
Für eine Integration auf dem "ersten Arbeitsmarkt" berät neben der Arbeitsagentur auch der KSV: dafür gibt es das Integrationsamt des KSV. In seinem Auftrag arbeitet der Integrationsfachdienst. Er vermittelt Praktikums- und Arbeitsplätze.
Wenn man neu in eine Werkstatt kommt, muss man folgende Schritte tun:
1. Eingangsverfahren
Hier wird die Frage geklärt: Ist die Werkstatt überhaupt das Richtige für den neuen Mitarbeiter? Das nennt man auch Feststellen der Werkstattfähigkeit. Die Richtlinien sagen, es muss ein „Mindestmaß an verwertbarer Arbeit“ geleistet werden. Für Menschen mit schwersten Behinderungen gibt es deshalb die Möglichkeiten der Förderung und Betreuung.
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2. Berufsbildungsbereich
Hier lernt der neue Mitarbeiter die verschiedenen Arbeitsbereiche der Werkstatt kennen. Er merkt, welche Arbeit ihn interessiert. Die Ausbilder sehen, welche Fähigkeiten er hat. Die Förderpläne helfen dabei. Er bekommt einen Abschluss.
3. Arbeitsbereich
Der neue Mitarbeiter kommt nun in den Arbeitsbereich, der seinen Interessen und Fähigkeiten entspricht. Das kann ein Arbeitsplatz in der Werkstatt sein. Es gibt bei den Werkstätten auch Außenarbeitsplätze. Hier arbeiten die behinderten Mitarbeiter in einer Firma mit nicht behinderten Menschen zusammen.
Wir geben hier nur einen Überblick. Alle Fragen beantworten gern die Mitarbeiter der Werkstatt.
Hinweise im Internet zum Thema Werkstatt für behinderte Menschen:
Wikipedia – ein Lexikon im Internet
Bundesagentur für Arbeit - online Handbuch

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Leipzig e.V.
Ernst-Keil-Straße 15
04179 Leipzig
Tel.: 0341 - 45 33 90
Fax: 0341 - 45 33 918
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Arbeiterwohlfahrt Senioren- und Sozialzentrum GmbH
Sachsen-West
Braunstraße 27 - 29
04347 Leipzig
Tel.: 0341 - 23 92 400
Fax: 0341 - 23 92 456
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Arbeiterwohlfahrt Senioren- und Sozialzentrum GmbH
Sachsen-West
Hauptstraße 101
04416 Markkleeberg
Tel.: 0341 - 35 88 012
Fax: 0341 - 35 81 171
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Berufsbildungswerk Leipzig gGmbH Leipzig
Diakonie am Thonberg
Eichlerstraße 2
04317 Leipzig
Tel.: 0341 - 26 77 000
Fax: 0341 - 26 77 098
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Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
Roßmarktstraße 17 - 19
04177 Leipzig
Tel.: 0341 - 47 82 200
Fax: 0341 - 47 82 230
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Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
An den Werkstätten 4
04451 Panitzsch
Tel.: 034291 - 44 02 50
Fax: 034291 - 44 02 52
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Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
Edisonstraße 26 - 28
04435 Schkeuditz
Tel.: 034204 - 70 48 18
Fax: 034204 - 70 48 30
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Christliches Sozialwerk gGmbH Dresden
Prager Straße 390
04289 Leipzig
Tel.: 0341 - 86 90 80
Fax: 0341 - 86 90 840
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